Verein

Florian Edlhuber (1. Vorsitzender) und Andreas Böll (2. Vorsitzender)

Seit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Neuried im Jahre 1879 gab es keine Unterscheidung zwischen der Institution Feuerwehr und dem Feuerwehrverein. Erst mit der Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vom 23.12.1981 gibt es eine rechtliche Unterscheidung.

Die Freiwillige Feuerwehr Neuried ist eine Einrichtung der Gemeinde Neuried, vergleichbar mit dem Bauhof, mit der die Gemeinde ihren Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung nachkommt.

Der Feuerwehrverein unterliegt dem Vereinsrecht wie andere Vereine, z.B. TSV, auch. Der Zweck des Vereins liegt in der Unterstützung der Einrichtung Feuerwehr, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von aktiven Feuerwehrdienstleistenden. Der Verein ist aber auch für die Kameradschaftspflege zuständig, ohne die eine Dienstleistung auf freiwilliger, also unentgeltlicher Basis wohl heute kaum noch möglich wäre.

Seit dem Jahre 2000 ist unser Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen und führt den Zusatz e.V.

Im Jahre 2001 wurde unserem Verein, auf Antrag, die Gemeinnützigkeit zuerkannt; seit dieser Zeit können wir selbständig Spendenbescheinigungen ausstellen, die vom Finanzamt anerkannt werden.

Die Freiwillige Feuerwehr Neuried e.V. besteht aus aktiven, passiven (ehemals aktiven) und fördernden Mitgliedern, sowie aus ihren Ehrenmitgliedern.

Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Neuried e.V. setzt sich zusammen aus:

  • Dem 1. und 2. Vorsitzenden
  • dem Kassenwart
  • dem Schriftführer
  • dem Kommandanten und seinem Stellvertreter
  • den Führungsdienstgraden
  • zwei Vertrauensleuten.
Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, ist dies jederzeit auf das Konto unseres Vereins möglich.
IBAN: DE36 7025 0150 0280 4602 54
BIC: BYLADEM1KMS

Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis.
Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt.

Vorstandschaft (2018)

Mindestens einmal im Jahr wird eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Alle Vorstandsmitglieder außer den Gruppenführern werden im sechsjährigen Turnus gewählt; die Gruppenführer werden vom Kommandanten ernannt.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Verwaltung der Vereinsvermögens
  • Erstellung eines Jahres- und Kassenberichtes
  • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  • Beschlussfassung über Ehrungen
  • Organisation von Veranstaltungen und Festen

Zu den regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen zählen:

  • das Heiligdreikönigskegelturnier mit benachbarten Feuerwehren
  • der Feuerwehrausflug mit allen Vereinsmitgliedern und deren Familien
  • das Grillfest mit allen Vereinsmitgliedern und deren Familien
  • der „Gemütliche Nachmittag“ für alle nicht oder nicht mehr aktiven Vereinsmitglieder

Außerdem organisiert und finanziert der Verein im Rahmen der Kameradschaftspflege und des Dienstsportes die Teilnahme an Gründungsfesten anderer Vereine, Sportveranstaltungen (z.B. Kegelturnier, Fußballturnier, Jugendwettbewerben und Skirennen) sowie am gesellschaftlichen Leben der Gemeinde (z.B. Dorffest und Kinderfasching)